Begriffe
Die Auffanggesellschaft
- ist eine neu gegründete Gesellschaft oder ein Aktienmantel (vgl. Website Aktienmantel)
- übernimmt
- von einem sanierungsbedürftigen Rechtsträger (natürliche oder juristische Person)
- regelmässig den ganzen Betrieb oder Betriebsteile (Aktiven)
- nur ausnahmsweise Schulden (Passiven).







