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Begriffe

Die Auffanggesellschaft

  • ist eine neu gegründete Gesellschaft oder ein Aktienmantel (vgl. Website Aktienmantel)
  • übernimmt
    • von einem sanierungsbedürftigen Rechtsträger (natürliche oder juristische Person)
    • regelmässig den ganzen Betrieb oder Betriebsteile (Aktiven)
    • nur ausnahmsweise Schulden (Passiven).

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