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Telekommunikationsverträge

Um den Lebenspuls der Alt-Gesellschaft und eine problemlose Erreichbarkeit der Auffanggesellschaft für Lieferanten und Kunden zu ermöglichen, sind vor Konkurseröffnung bei Telecom- bzw. Internet-Registrar zu übertragen:

  • Telefonnummern
  • Telefaxnummern
  • Domain (unter Anpassung der Website).

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