Die Auffanggesellschaft ist ein Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe oder Betriebsteile.
Eine Auffanggesellschaft ermöglicht oft die Rettung fortführungsfähiger Unternehmenssubstanz.
Durch den Einsatz einer Auffanggesellschaft können die Alt-Gesellschaft und ihre Gläubiger geschädigt werden. Immer geht es um Bewertungsprobleme von Aktiven ohne Markt- und Börsenpreis, um das Delta zwischen Fortführungswerte (Betriebsweiterführung) und Liquidationswerte (Konkurs).
Auf dieser Website finden Sie Informationen zur Auffanggesellschaft:
- Begriffe
- Grundlagen
- Abgrenzung
- Inaktiv-werden-lassen der Altgesellschaft und Neugründung
- Gründe pro Auffanggesellschaft
- Notwendigkeit
- Fortführungsfähigkeit
- Rechtzeitiges Handeln
- Haftung für Schulden Alt-Gesellschaft?
- Mitwirkungsrechte
- Gründungszeitpunkt
- Anknüpfungspunkte der Auffanggesellschaft
- Strukturvarianten
- Rechtsträger-Bereitstellung
- Rechtsgeschäfte
- Kommunikation
- Schädigungsrisiken