Bestimmte gesetzliche Normen sehen vor, dass gewisse Verpflichtungen bei der Übernahme von Aktiven von Gesetzes wegen übergehen (auf die Auffanggesellschaft).
Die bekanntesten der übergehenden Verpflichtungen sind:
Rechtliche Informationen zur Auffanggesellschaft in der Schweiz
Bestimmte gesetzliche Normen sehen vor, dass gewisse Verpflichtungen bei der Übernahme von Aktiven von Gesetzes wegen übergehen (auf die Auffanggesellschaft).
Die bekanntesten der übergehenden Verpflichtungen sind: