Ergebnis
Die Auffanggesellschaft ist die Nachfolgefirma, welche den ganzen Betrieb der Altgesellschaft oder fortführungsfähige Teile davon – meist stichtagbezogen – übernimmt:
- (laufender) Betrieb mit Personal
- OR 333 (Betriebsübernahme mit Übergang von Rechten und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen)
- https://www.betriebsuebernahme.ch/die-voraussetzungen
- Zeitnähe der Einzeltransaktionen der Vermögensübertragungen / Desinvestitionen bei der Altgesellschaft
- Zeitnähe der Abwicklung der Altgesellschaft
- Transparenz der Abwicklung
- Nachvollziehbarkeit für Gläubigermassnahmen
Alternative (Praxiserscheinung / keine Empfehlung):
Faktische und / oder stille Liquidation,
- durch Vermögens-Einzelübertragungen zu verschiedenen Zeiten und an verschiedene Personen
- durch einzelne Vertragsübertragungen oder Vertrags-Neuabschlüssen
- Vollzug zu verschiedenen Zeitpunkten
- keine stichtagebezogene Nachvollziehbarkeit für die Gläubiger und sonstigen Betroffenen
- meistens keine Transparenz
- mit aufgeschobenem formalem Untergang der Altgesellschaft als sog. „inaktive Gesellschaft“
Weiterführende Informationen
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