Fortführungswürdige Betriebsteile
Der Betriebsteil muss
- fortführungswürdig sein (Zukunftsperspektive)
- eine möglichst hohen, über dem Zerschlagungswert liegenden Fortführungswert haben:
- keine Betriebsunterbrechung
- erhaltener Goodwill
Businessplan für die Auffanggesellschaft
Ohne Businessplan bzw. Geschäftskonzept, welche
- den Stärken, aber auch den Schwächen des zu übernehmenden Betriebsteils Rechnung trägt,
- den Ursachen für das Scheitern der Alt-Gesellschaft auf den Grund geht,
dürfte kaum ein Erfolg für die Auffanggesellschaft resultieren.
Liquidität
Der Auffanggesellschaft muss ein garantiertes Minimum an Liquidität zur Verfügung stehen.
Kooperationsbereitschaft der Beteiligten
Ohne Kooperationsbereitschaft der wesentlichen Beteiligten ist das Projekt „Auffanggesellschaft“ nicht realisierbar. Zu den Key-Persons zählen:
- Aktionäre
- Management
- Arbeitnehmer (und Gewerkschaften)
- (unverzichtbare) Lieferanten
- Schlüssel-Kunden
- (bedingt die Gläubiger, namentlich Hauptgläubiger)
Widerstände gefährden oder verunmöglichen gar die betriebliche Neuausrichtung.
Eine rechtzeitige Begrüssung und Einbindung der Key-Persons ist daher Voraussetzung für das Gelingen des Projekts „Auffanggesellschaft“.