Das Projekt „Auffanggesellschaft“ bedingt in aller Regel mehrere Rechtsgeschäfte:
- Betriebsmittel
- Lagervorrat
» Lieferverträge und Absatzverträge
» Goodwill
Weiterführende Informationen
- Beteiligte Personen: Parteiwechsel im Vertrag | vertragsrecht.ch