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Auffanggesellschaft

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Goodwill

Rechtsgebiet:
Auffanggesellschaft
Stichworte:
Auffanggesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Goodwill beinhaltet all jene Aspekte, die einen Betrieb am Laufen und Existieren halten.

Der Goodwill umfasst in der Regel immaterielle Werte wie:

  • Kundenkartei
  • Geschäftserfahrung
  • Betriebsorganisation
  • Ruf des Unternehmens
  • i.w.S. auch bereits erteilte Aufträge
  • i.w.S. ISO-Zertifizierungen.

Eine Entschädigungspflicht kann nur bei rechtzeitiger Betriebsübertragung auf eine Auffanggesellschaft angenommen werden. Zu berücksichtigen ist aber, dass der Goodwill nur dank des Einsatzes neuer Mittel des bisherigen oder eines neuen Investors erhalten bleibt. Ohne Einsatz des Aktionariats der Auffanggesellschaft reduziert sich Substanz der Alt-Gesellschaft auf blosse Liquidationswerte (einzelne Gegenstände, die keinen Betrieb mehr darstellen).

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