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Auffanggesellschaft

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Rechtsträger-Bereitstellung

Rechtsgebiet:
Auffanggesellschaft
Stichworte:
Auffanggesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arten

Die Ersatz- oder Auffanggesellschaft kann gebildet werden durch:

  • Gründung einer neuen Gesellschaft
  • Einsatz eines Aktienmantels oder einer Vorratsgesellschaft

Gründungs-Variante

Bei Gründung einer neuen Gesellschaft als Auffanggesellschaft sind zu beachten:

  • die Regeln der Sachübernahme bzw. beabsichtigen Sachübernahme
    • in Statuten
    • in Stampa-Erklärung
  • Firma (Name):
    • auf Unterscheidungsfähigkeit achten (öfters anzutreffen: „Neue xx [Firma der Alt-Gesellschaft] AG“)
    • Firmaänderung der Alt-Gesellschaft
  • Sitz und Domizil:
    • am Ort der Alt-Gesellschaft
    • Sitzverlegung der Alt-Gesellschaft
  • Zweck:
    • Alt-Gesellschaft hält:
      • nur noch einen (überlebensfähigen) Betriebsteil zur Weiterführung: Zweckänderung auf die Branche des weitergeführten Gewerbes
      • keine Betriebsmittel mehr: Zweckänderung in Liquidationszweck
      • nur noch die Beteiligung an der Auffanggesellschaft: Zweckänderung in Beteiligungsgesellschaft (Holdinggesellschaft?)
    • Auffanggesellschaft: Zweckumschreibung orientiert sich am Umfang des zu übernehmenden Betriebes bzw. Betriebsteiles
  • Organe:
    • für Rechtsgeschäfte zwischen notleidender Gesellschaft und Auffanggesellschaft sollten zur Vermeidung einer Doppelvertretung bzw. Interessenkonflikts noch weitere handlungsfähige Organvertreter bestellt werden

AG-Mantel-/Vorratsgesellschafts-Variante

Bei Kauf und/oder Verwendung eines AG-Mantels bzw. einer Vorratsgesellschaft sind zu berücksichtigen:

  • Allfällige Alt-Schulden aus dem früheren Einsatz
  • Mutationen nicht vergessen
    • Statuten- und HR-Aenderungen
    • Auswahl von Firma (Name), Sitz, Domizil, Zweck und Organe siehe Ausführungen unter „Gründungs-Variante“
  • Steuerfolgen.

Tipp:

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website
» Aktienmantel / Vorratsgesellschaft

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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