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Auffanggesellschaft

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Rechtzeitiges Handeln

Rechtsgebiet:
Auffanggesellschaft
Stichworte:
Auffanggesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Matchentscheidend ist eine Früherkennung der Unternehmenskrise. (vgl. www.krisenfrueherkennung.ch; www.unternehmenskrise.ch/krisenfrueherkennung).

Alles benötigt seine Zeit, auch die „Auffanggesellschaften-Variante“:

  • Gesellschaftsgründung bzw. Mantelkauf
  • Bankengespräch und Erhältlichmachung eines Betriebskredites
  • Übertragung bzw. Neuabschluss von Mietverträgen
  • Neue Arbeitsverträge
  • Lieferanten
  • Agentur-, Kommissions-, Vertriebs- und Lizenzverträge
  • Software-Lizenzierung
  • Abnehmeranbindung
  • Inventarerstellung und Bewertung
  • Ansuchen um allenfalls notwendige Betriebsbewilligungen
  • uam

Eine Unternehmenskrise kommt nicht über Nacht. Von Ausnahmen abgesehen, zeichnet sich eine Unternehmenskrise meistens, in folgender Reihenfolge, ab:

  1. Auftragsrückgang
  2. Umsatzrückgang (im Verhältnis zur Umsatzentwicklung überproportionale Produktionskosten)
  3. Ertragskrise
  4. Liquiditätskrise
  5. Überschuldungskrise

Anschliessend folgt die Vertrauenskrise mit ihren Mehraufwand- und Ertragsreduktionsfolgen.

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